Gesetzlich Krankenversicherte

Wenn's ums Geld geht:

Fragen der Finanzen im Zusammenhang mit der zahnmedizinisch-zahntechnischen Versorgung sind im Hinblick auf den Versichertenstatus differenziert zu beantworten. Zweierlei gilt aber in jedem Fall:

Sie haben die Wahl!

Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind steht Ihnen jedenfalls der Weg zur gesamten Palette der Möglichkeiten moderner Zahnmedizin und Zahntechnik offen.

Der gesetzlich Krankenversicherte hat grundsätzlich Zuschussanspruch auf ausreichend, wirtschaftliche und zweckmäßige Leistungen. Was hierzu genau gehört, wird in Richtlinien festgelegt, die die Spitzenverbände der Krankenkassen und Zahnärzte bundeseinheitlich vereinbaren.

Der Leistungsanspruch des privat Krankenversicherten richtet sich nach dem Tarif, den er vertraglich mit seinem Versicherungsunternehmen fixiert hat.

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