Thursday, 09. April 2020 16:59 Uhr Alter: 4 yrs
Kategorie: Aktuelle Meldungen, Aktuelle Meldungen ZTI

Zahnärztliche Versorgung ist sichergestellt

Stellungnahme der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe


Die zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe haben eindeutig Stellung bezogen:

"Unter der Corona-Pandemie ist manches anders. Auch beim Zahnarzt. Die Versorgung aber ist sichergestellt!

Selbstverständlich sind die Zahnärzte auch in dieser schwierigen Zeit an der Seite ihrer Patientinnen und Patienten. Diese können sich mit ihren Anliegen vertrauensvoll an ihren Zahnarzt wenden.

Der Zahnarzt ist aufgrund des ohnehin sehr hohen Hygienestandards seiner Praxis auch in dieser Zeit in der Lage, Behandlungen in gewohnter Qualität und Sicherheit durchzuführen. Die Zahnärzte und deren Mitarbeiterinnen tragen schon immer Schutzmasken, Brillen und Handschuhe. Alle Instrumente werden sterilisiert und frisch aufgelegt, der Behandlungsraum sorgfältig desinfiziert. Kein Patient muss sich Sorgen machen, er könne sich in einer Zahnarztpraxis infizieren. Im Rahmen der vorherigen telefonischen Anmeldung wird der Zahnarzt und sein Team den Patientinnen und Patienten mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen das Erforderliche erklären. So wird auch verhindert, dass sich zu viele Patienten gleichzeitig in der Praxis aufhalten. Zwischen Patient und Zahnarzt werden die notwendigen Behandlungen geklärt.

Gerade jetzt gilt es, durch rechtzeitiges Eingreifen größeren Schäden für die Mund- und Zahngesundheit der Patienten vorzubeugen. Und natürlich werden alle Schmerz – und Notfälle behandelt.

Patienten mit Covid19-Infektion oder Covid19-Verdacht wenden sich bitte bei Beschwerden frühzeitig während der Sprechzeiten zuerst an ihren Zahnarzt. Er wird sie dann nach Überprüfung der Umstände an speziell eingerichtete Praxen und Zentren weiterleiten.

Wir arbeiten auch jetzt für die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten.

Auf die Zahnärztinnen und Zahnärzte ist in dieser Krisenlage Verlass!"

- Zitat Ende -

Wir ergänzen:

Und auch die gewerblichen zahntechnischen Innungsbetriebe, die im Auftrag der Zahna?rztInnen Sonderanfertigungen nach dem Medizinproduktegesetz fu?r die PatientInnen herstellen, stehen uneingeschränkt bereit.

Auch die gewerblichen zahntechnischen Laboratorien arbeiten seit jeher unter Bedingungen, die den theoretischen Fall kontaminierter Arbeitsunterlagen in jedem einzelnen Fall berücksichtigen müssen. Sie sind im selbstverständlichen Umgang mit umfassenden Hygienemaßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen sowie der ZahnärztInnen und PatientInnen geübt und setzen diese umfassend um.

Gemeinsam arbeiten Zahnärzte und zahntechnische Betriebe nach höchsten Hygienestandards und tun alles Erforderliche zur Vermeidung von Infektionsgefahren jeglicher Art.

Bitte auch daran denken: Auch ein längerer Aufschub medizinisch notwendiger Behandlungen im Zusammenhang mit Zahnersatz, KFO- und Schienentherapie, mithin in Verbindung mit zahntechnischen Leistungen, kann gesundheitsschädlich sein.